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Sachverständige für Verbindungspreisberechnung

Nach §  63 TKG haben die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit bei der Abrechnung bestimmte Grundsätze und Vorgaben zu beachten. Die in § 63 TKG gemachten Vorgaben haben die Anbieter entweder durch ein Qualitätssicherungssystem sicher zu stellen oder einmal jährlich durch vereidigte öffentlich bestellte Sachverständige oder vergleichbare Stellen überprüfen zu lassen. Auf der Website der Bundesnetzagentur finden Sie weitere Informationen zur Nachweisbearbeitung gemäß 63 TKG.

Sachverständige, die eine öffentliche Bestellung und Vereidigung für das Sachgebiet Telekommunikation im Bereich Verbindungspreisberechnung anstreben, müssen einen entsprechenden Antrag an ihre zuständige IHK stellen. Die Geschäftsführung des Fachgremiums für Telekommunikation/Verbindungspreisberechnung liegt bei der IHK Offenbach am Main.

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IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
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63067 Offenbach am Main

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